Geschäftsnummer: | 06.1109 |
Eingereicht von: | Vermot-Mangold Ruth-Gaby |
Einreichungsdatum: | 19.09.2006 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Justiz- und Polizeidepartement |
Schlagwörter: | Amnesty; International; Interpellation; Bundesrat; Vorwürfe; Medienmitteilung; Zurückweisen; Einzelfällen; Pauschal; Herrn; Antwort; Fälle; Schweiz; Stanley; Shiar; Wörtlich; Fragen; Bedauern; Früheren; Komplexen; öffentlich; Zurückweisen; Erhoben; Sachverhalt; Geschilderter; Wurden; Asylsuchenden; Teilweise; Beantworten:; Bundesrat |
Am 7. September 2006 hat Amnesty International das Schicksal von Asylsuchenden dokumentiert, deren Asylgesuch in der Schweiz abgewiesen wurde und die nach ihrer Rückschaffung verurteilt wurden. Darunter war etwa auch der Fall von Stanley Van Tha, zu dem der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 05.3308 am 23. September 2005 festhielt: "Die schweizerischen Behörden bedauern die Verhaftung und unverhältnismässige Verurteilung von Herrn Stanley Van Tha und haben dies öffentlich auch kundgetan." Ein zweiter von Amnesty International vorgestellter Fall ist jener von Shiar Amad. Hierzu hielt der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 05.3313 am 31. August 2005 fest: "Die Asylbehörden sind bestrebt, Inhaftierungen nach der Rückkehr wie diejenigen von Herrn Stanley Van Tha und Herrn Shiar Ahmad auszuschliessen. Es handelt sich denn auch um zwei sehr bedauernswerte Einzelfälle." Trotz dieser früheren offiziellen Verlautbarungen hat das EJPD unmittelbar nach der Veröffentlichung der neun Fälle durch Amnesty International am 7. September 2005 mit einer Medienmitteilung reagiert und pauschal festgehalten: "Das Bundesamt für Migration (BFM) weist die von Amnesty International Schweiz erhobenen Vorwürfe zurück." Der Grossteil der Medienmitteilung entsprach fast wörtlich der Antwort vom 31. August 2005 auf die Fragen 2 und 4 der Interpellation 05.3313.
Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie kann das EJPD in einer Medienmitteilung pauschal Vorwürfe in neun komplexen Einzelfällen zurückweisen, die am selben Tag erhoben wurden?
2. Wie kann das EJPD Vorwürfe in zwei Einzelfällen zurückweisen, deren durch Amnesty International Schweiz geschilderter Sachverhalt der Bundesrat in früheren Interpellationen zumindest teilweise zugestimmt hat?
3. Wie kann er in einer Medienmitteilung pauschal Vorwürfe in neun komplexen - davon vermutlich sieben bisher nicht bekannten - Einzelfällen zurückweisen und zur Begründung fast wörtlich einen Auszug aus einer Interpellationsantwort heranziehen, die schon über ein Jahr alt ist?
4. Wie wird er in Zukunft sicherstellen, dass in solchen Fällen Transparenz geschaffen wird und unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes eine Überprüfung dieser Fälle vorgenommen werden kann?